mAHS Hochschule Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bei der media Akademie – Hochschule Stuttgart (im Folgenden mAHS) über das Formular „Antrag auf Einschreibung zum Studium“ erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Studienvertragsbedingungen anerkannt und eine Servicegebühr in Höhe von 3.000,- € fällig. Diese Gebühr deckt sämtlichen Aufwand für das Auswahl- und Anmeldeverfahren, die Prüfungsanmeldung (inkl. Bachelorprüfung) sowie Kosten für eine eventuell anfallende Konkordanzprüfung ab. Ebenso erhalten alle Studierenden kostenlos am ersten Studientag einen Apple MacBook zur Verfügung gestellt, der sie im Studienalltag begleitet und nach dem Ende des Studiums in das Eigentum der Studierenden übergeht. Die Servicegebühr ist sofort fällig und wird auch nicht erstattet, wenn der/die Student/in das Studium nicht antritt.

II. Vertragsgegenstand
Teilnahmeberechtigt sind Schulabgänger mit Fachhochschulreife, Hochschulreife oder einem vergleichbaren internationalen Abschluss. In besonderen Fällen ist auch eine Zulassung mit mittlerer Reife möglich. Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Genehmigung der Immatrikulation durch die mAHS. Alle Rechte am geistigen Eigentum der Studentinnen und Studenten, die aus dem curricularen Lehrbetrieb entstehen, liegen bei den Studentinnen und den Studenten.

III. Studiengebühr
(1) Die Kosten für die einzelnen Studiengänge sind auf Seite 5 des Studienvertrages aufgeführt, deren Kenntnisnahme hiermit ausdrücklich versichert wird. Die dort genannten Preise gelten bis zum nachfolgenden Studienbeginn.

(2) Die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung erfolgt auf elektronischem Wege.

(3) Die Finanzierung des Studiums an der mAHS wird über eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geregelt (Seite 5 des Studienvertrages). Die Studiengebühren sind mit dem Erhalt der Einschreibebestätigung Vertragsbestandteil und je nach Vereinbarung fällig.

(4) Die Zahlungsmodalitäten sind dem derzeitigen Merkblatt zu entnehmen. Bei monatlicher Zahlung werden die Raten per Lastschriftverfahren von der Trägergesellschaft media Hochschule GmbH eingezogen. Die Rückbuchungskosten bei Nichteinlösung trägt der Zahlungspflichtige. Bei längerer Ratenzahlung und vorzeitiger Vertragskündigung wird die teilgenommene Lehrzeit entsprechend den Kündigungsbedingungen unabhängig der vereinbarten Zahlungsweise berechnet. Der Betrag gilt für die Regelstudienzeit, die an der mAHS sechs Semester beträgt. Diese sind studiengebührpflichtig. Bei Verlängerung wird eine weitere Studiengebühr fällig.

(5) Die Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren folgen dem vom Studierenden gewähltem Zahlungsmodell. Das Sommersemester beginnt am 01.03. und endet am 31.08. eines Jahres, das Wintersemester beginnt folgerichtig am 01.09. und endet entsprechend am 28.02. des Folgejahres. Bei nicht termingerechter Zahlung von mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren kann der Studierende vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Pkt. VI. bleibt hiervon unberührt.

(6) Die Studierenden der mAHS sind Mitglied des Studierendenwerks Stuttgart. Hierfür wird ein Semesterbeitrag (jeweils für das Winter- und Sommersemester eines Jahres) erhoben. Die Mitgliedschaft beim Studierendenwerk unterliegt den Bedingungen des Studierendenwerkes Stuttgart und dem am 25.09.2015 geschlossenen Kooperationsvertrages mit der mAHS. Die Beitragshöhe legt das Studierendenwerk fest.

IV. Zeugnisse, Leistungsübersicht
(1) Über bestandene Abschlussprüfungen werden den Studierenden Zeugnisse erteilt. Studierende, deren Studiengebühren von einer Bank übernommen werden, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der jeweiligen Bank Auskunft über den Leistungsstand gegeben wird. Bei wirtschaftlicher Unselbstständigkeit des Studierenden muss ein wirtschaftlicher Bürge für die Studiengebühren benannt werden.

(2) Der/Die Studierende hat ein Recht auf Ausstellung eines Leistungsnachweises bzw. Zwischenzeugnisses, sofern er/sie sich einer Prüfung unterzogen, alle fälligen Gebühren bezahlt und ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat.

V. Rücktritt
(1) Vor Studienbeginn steht der mAHS wegen mangelnder Beteiligung oder sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Gebühren werden in einem solchem Falle erstattet.

(2) Der Rücktritt ist seitens des eingeschriebenen Studierenden bis spätestens sechs Wochen vor Studienbeginn möglich und schriftlich unter Angaben von Gründen zu erklären. Bei verspätetem Rücktritt wird die Gebühr für das Semester erhoben.

(3) Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

VI. Kündigung (Exmatrikulation)
(1) Die Kündigungserklärung bedarf für beide Seiten der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum jeweiligen Semesterende. Die Studiengebühren sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen.

(2) Für den Fall, dass ein/e Student/in mehrfach gegen die Ordnungen der mAHS verstoßen hat oder seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und dadurch zwei Mahnungen ausgelöst wurden, die zu einem Ausschluss führten, der schriftlich mitgeteilt werden muss, sind die Studiengebühren bis zum regulären Ende des Semesters zu entrichten, in welchem der Ausschluss mitgeteilt wurde.

VII. Hausordnung, Haftung
Die Studentinnen bzw. Studenten sind zur Einhaltung der Hausordnung, insbesondere zur gewissenhaften Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und zu ordnungsgemäßem Verhalten, verpflichtet.

VIII. Personenbezogene Daten
Alle personenbezogene Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz strengstens vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Daten dienen der Teilnehmerverwaltung.

VIII. Personenbezogene Daten
Alle personenbezogene Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz strengstens vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Daten dienen der Teilnehmerverteilung.

IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht.

Stuttgart, 4. Juni 2020